Revision Ortsplanung Signau

Gemeinde Signau

Öffentliche Mitwirkungsauflage

Ortsplanungsrevision Signau

Der Gemeinderat Signau bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Ortsplanungsrevision Signau zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen zu dieser Ortsplanungsrevision liegen vom 16. August 2024 bis und mit 15. Oktober 2024 in der Gemeindeverwaltung Signau öffentlich auf. Die Mitwirkungsunterlagen können auch unter www.signau.ch eingesehen werden, siehe unten.

Öffentlicher Informationsanlass
Am Dienstag, 27. August 2024 um 20.00 Uhr findet dazu im Singsaal des Sekundarschulhauses, Schulhausstrasse 7, Signau, ein öffentlicher Informationsanlass statt.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an den Gemeinderat Signau, Dorfstrasse 5, 3534 Signau, zu richten.

Das Planungsdossier ist sehr umfangreich. Wer sich zuerst einen Überblick verschaffen möchte, dem wird der Einstieg über den Erläuterungsbericht empfohlen.

Vereinzelte Unterlagen zur Ortsplanungsrevision lagen bereits im Rahmen der «Mitwirkung Konzeptphase» zwischen September und Oktober 2023 in der Gemeindeverwaltung Signau öffentlich auf. Der Mitwirkungsbericht «Konzeptphase» fasst die damaligen Stellungnahmen zusammen und wurde im Februar 2024 veröffentlicht.

Es ist zu beachten, dass im Mitwirkungsverfahren keine Einsprachen erfolgen können. Das Einspracheverfahren gemäss Art. 60 Baugesetz wird später im Rahmen der öffentlichen Auflage durchgeführt.

 


Öffentliche Mitwirkung "Konzeptphase"

Die Planungsinstrumente der Ortsplanung Signau müssen in verschiedenen Punkten aktualisiert werden: Verschiedene Änderungen im übergeordneten Recht und damit einhergehenden Praxisänderungen machen dies nötig – namentlich der Siedlungsentwicklung nach innen, dem Kulturlandschutz und dem Orts- und Landschaftsbildschutz.

Basis für die vorliegende Ortsplanungsrevision bilden das «Entwicklungskonzept Gemeindegebiet 2040» und das «Entwicklungskonzept Siedlungsgebiet». Die beiden Entwicklungskonzepte definieren Ziele und Massnahmen, welche wichtige Grundlagen für die weiteren Instrumente der Ortsplanungsrevision bilden.

Der Gemeinderat Signau bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Unterlagen «Konzeptphase» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Das Dossier «Konzeptphase» mit u. a. folgenden Unterlagen Strategien, Potenzialstudie Siedlungsentwicklung nach innen, Entwicklungskonzepte Gemeindegebiet und Siedlungsgebiet, Landschaftsinventar liegen vom 22. September 2023 bis und mit 31. Oktober 2023 in der Gemeindeverwaltung Signau auf. Sie finden die Unterlagen auch untenstehend.

Sprechstunde während der Auflage
Während der Mitwirkungsfrist findet am Dienstag, 24. Oktober 2023, zwischen 13.30 und 16.30 Uhr, im Sitzungszimmer OG, Gemeindeverwaltung Signau, eine Sprechstunde statt, mit Anwesenheit einer Delegation der Gemeinde und des Ortsplanungsbüros BHP Raumplan AG. Die Bevölkerung ist eingeladen, an dieser Sprechstunde ihre Fragen einzubringen. Wer am 24. Oktober 2023 die Sprechstunde nutzen möchte, ist gebeten, sich vorgängig bei der Gemeindeverwaltung Signau anzumelden (Telefon 034 497 11 25 oder per E-Mail an info@signau.ch).

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an den Gemeinderat Signau, Dorfstrasse 5, 3534 Signau, zu richten.

Hinweis: Es handelt sich um die Mitwirkungsunterlagen der «Konzeptphase». Dagegen können keine Einsprachen erhoben werden. Einsprachen sind erst bei der gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Auflage möglich.