Bauverwaltung

Die Bauverwaltung berät Bauwillige in Bau-, Planungs- und Umweltfragen und sorgt für eine effiziente und gesetzeskonforme Umsetzung des Baubewilligungsverfahrens. Bitte nehmen Sie frühzeitig mit der Bauverwaltung Kontakt auf, um die Bewilligungspflicht eines Bauvorhabens zu klären.

Die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde Signau finden Sie hier:

Baureglement und Zonenplan

Auf der Seite des Amtes für Gemeinden und Raumordnung findet man zudem eine Zusammenstellung sämtlicher eidgenössischer und kantonaler Erlasse, welche im Baubewilligungsverfahren zu berücksichtigen sind. 

So geben Sie Ihr Baugesuch ein

Seit dem 1. März 2022 ist das Verwenden von eBau für die Eingabe von Baugesuchen obligatorisch. Baugesuche mit den früheren Papierformularen sind nicht mehr zulässig.
Der Zugang zu eBau erfolgt über diesen Link: eBau-Portal des Kantons Bern

Die Bauherrschaft oder eine beauftragte Person reicht das Baugesuch über das eBau-Portal des Kantons Bern ein. Dafür ist ein AGOV-Login erforderlich, das allenfalls bereits von anderen Portalen des Kantons wie TaxMe für das Ausfüllen der Steuererklärung vorhanden ist.

Je nach Bauvorhaben sind unterschiedliche Pläne und weitere erforderliche Unterlagen bereitzustellen. eBau generiert nach dem vollständigen Erfassen der Angaben und Dokumente ein Gesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Sämtliche originalunterschriebenen Unterlagen mit den Plänen sind im Anschluss bei der Gemeindeverwaltung in zweifacher Ausfertigung einzureichen (Art. 10 Abs. 2 kant. Baubewilligungsdekret BewD).

 

Die Fristen beginnen mit dem Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen.

Folgende Gesuche können über eBau eingereicht werden:

  • Baugesuch (inkl. Ausnahmegesuche, Gesuche um vorzeitige Baubewilligung oder vorzeitigen Baubeginn, Verlängerung der Baubewilligung, Projektänderungen und baupolizeiliche Selbstdeklaration)
  • Generelles Baugesuch
  • Vorabklärung
  • Reklamegesuch

 

Planen Sie eine Solaranlage oder einen Ersatz des Wärmeerzeugers?

Genügend angepasste Solaranlagen, die den Richtlinien des Kantons Bern und dem ergänzenden Merkblatt entsprechen, sind grundsätzlich baubewilligungsfrei möglich. Es besteht jedoch eine Meldepflicht, bei der die Gemeinde die Einhaltung der Richtlinien prüft und je nachdem bestätigt oder auf weiteren Handlungsbedarf hinweist.

Auch der Ersatz des Wärmeerzeugers, zum Beispiel bei einem Heizungsersatz von Öl zu einer Wärmepumpe, ist meldepflichtig.

Die beiden Meldeverfahren laufen ebenfalls über das eBau-Portal. Dies gilt auch für die Meldung von Benützung öffentlichen Terrains wie Strassen, Gehwegen oder Velowegen für Grabarbeiten.

 

Teilrevision Bauinventar

Das Bauinventar der Gemeinde wurde 2021 von der kantonalen Denkmalpflege teilrevidiert und am 7. Mai 2021 in Kraft gesetzt.

Hier finden Sie das aktuelle Inventar:

Bauinventar Signau

Archäologisches Inventar des Kantons Bern, Teil Signau
Das revidierte Archäologische Inventar ist am 8. Dezember 2021 in Kraft getreten und damit rechtlich wirksam. Das Inventar umfasst die nachgewiesenen oder vermuteten archäologischen Stätten und Fundstellen (inkl. Einzelobjekte) sowie Ruinen.

Inventar Signau