Bezugnehmend auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Signau an seiner Sitzung vom 29. Juni 2026 eine neue Verordnung zum Personalreglement erlassen hat.
Die Verordnung stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 und Art 18 Abs. 2 des Personalreglements der Einwohnergemeinde Signau vom 8. Juni 2026, ersetzt die Personalverordnung mit Nachträgen vom 14. April 2014, und tritt – vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden – auf den 1. Januar 2027 in Kraft.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E., erhoben werden. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder im Internet unter www.signau.ch/verwaltung/reglemente-verordnungen heruntergeladen werden.
