Trotz der Niederschläge der letzten Tage ist die Waldbrandgefahr im Kanton Bern nach wie vor auf der Gefahrenstufe 4 «gross». Deshalb gilt für den ganzen Kanton Bern weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Ebenfalls verboten ist das Abbrennen von Feuerwerk, Höhenfeuern und Himmelslaternen.
Medienmitteilung Kanton Bern vom 6. August 2026
Weitere Informationen im Merkblatt "Achtung Feuerverbot!" des Kantons Bern
