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Kategorie: Gemeinderat

Feuerverbot in Wald und Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot gilt weiterhin

Trotz der Niederschläge der letzten Tage ist die Waldbrandgefahr im Kanton Bern nach wie vor auf der Gefahrenstufe 4 «gross». Deshalb gilt für den ganzen Kanton Bern weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Ebenfalls verboten ist das Abbrennen von Feuerwerk, Höhenfeuern und Himmelslaternen.

 

Aktuell geltende Massnahmen

Medienmitteilung Kanton Bern vom 6. August 2026

Weitere Informationen im Merkblatt "Achtung Feuerverbot!" des Kantons Bern