Diesen Frühling wurden auf dem neuen Strassenbelag im Abschnitt Ausserdorf – Hopfere neue Markierungen aufgebracht. Nun wird auch noch die Geschwindigkeit auf diesem Teilstück von bisher 60 km/h auf generell 50 km/h angepasst. Laut Art. 4a der Verkehrsregelnverordnung (VRV) gilt innerhalb einer geschlossenen Ortschaft die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. In der Regel beginnt „generell 50“ bei der Ortstafel. Dies wird nun auf diesem Strassenabschnitt bereinigt. „Generell 50“ ist mit dem Aufstellen des Signals einzuhalten
Neues aus Signau
- Teilrevision Ortsplanung, öffentliche Auflage nach Art. 60 Abs. 3 BauG, Änderung Bereich Aeschau
- Projekt Campus Signau 2024 – Präsentation anlässlich Informationsanlass vom 12. Oktober 2020
