Der Gemeinderat von Signau bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die folgende Änderung zur öffentlichen Auflage:
Aufgrund einer Anpassung an den Grundwasserschutzzonen im Gebiet Aeschau ist in den Grundwasserschutzzonen S1 und S2 in diesem Gebiet auf einen Gewässerraum zu verzichten. Der Oberingenieurkreis IV sowie das Amt für Gemeinden und Raumordnung zeigen sich einverstanden mit einem Verzicht auf eine Ausscheidung der Gewässerräume im Bereich der Überlagerung der Gewässerräume mit der Gewässerschutzzone in den Bereichen im Gebiet Aeschau.
Die Unterlagen zu dieser Änderung liegen während 30 Tagen, das heisst vom 15. Oktober 2020 bis am 13. November 2020 in der Gemeindeverwaltung Signau öffentlich auf und können während den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Signau (Dorfstrasse 5, 3534 Signau, z.Hd. des Gemeinderates) einzureichen.
Akten
<link file:12492 download file>Anpassung Gewässerraum aufgrund Anpassung Grundwasserschutzzone
<link file:12503 download file>Publikation
