Neues aus Signau


Teilrevision der Ortsplanung - Öffentliche Auflage

Der Gemeinderat von Signau bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der Ortsplanung zur öffentlichen Auflage. Die Teilrevision umfasst insbesondere die folgenden Änderungen:

 

- Neuerlass Zonenplan Gewässerräume
- Baureglement (Anpassung BMBV)

 

Die Akten bestehend aus Zonenplan Gewässerräume Nord und Süd, Baureglement sowie Erläuterungsbericht liegen während 30 Tagen, das heisst vom 17. April 2020 bis am 16. Mai 2020 in der Gemeindeverwaltung Signau öffentlich auf und können während den Öffnungszeiten eingesehen werden. (Coronakrise: Bitte vorgängig telefonisch einen Termin vereinbaren, 034 497 11 25.)

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Signau (Dorfstrasse 5, 3534 Signau, z.Hd. des Gemeinderates) einzureichen.

 

Akten
<link file:11954 download file>Baureglement öffentliche Auflage
<link file:11955 download file>Erläuterungsbericht
<link file:11957 download file>Zonenplan Gewässerraum Nord
<link file:11956 download file>Zonenplan Gewässerraum Süd