Ab Februar 2022 gilt im Kanton Bern das schweizweit harmonisierte und modernisierte öffentliche Beschaffungsrecht. Dieses gilt auch für die bernischen Gemeinden. Daher hat der Gemeinderat entschieden, die Submissions- und Vergebungsrichtlinien der Gemeinde Signau, die vom Gemeinderat am 3. März 2014 genehmigt worden sind, per 30. April 2022 aufzuheben. Ab 1. Mai 2022 finden für die Gemeinde Signau die Vorgaben des Bundes und vor allem des Kantons Bern über das öffentliche Beschaffungswesen Anwendung.
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