Im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS ist das Dorf Signau als schützenswertes Ortsbild von nationaler Bedeutung seit 2008 vermerkt, was dem höchsten Schutzstatus für Ortsbilder in der Schweiz gleichkommt.
Ausgelöst durch eine beabsichtigte Arealentwicklung im Gebiet der ZPP1 Gässli, die Entwicklungsabsichten der Einwohnergemeinde für den Campus Signau sowie die planerische Weiterentwicklung des Gebietes südwestlich des Bahnhofs, wurden potenzielle Konflikte zwischen der bestehenden baurechtlichen Grundordnung bzw. den Entwicklungsabsichten und dem Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) identifiziert.
Um die gesetzlich geforderte Auseinandersetzung mit dem ISOS zu gewährleisten und damit auch die notwendige Planungssicherheit sicherzustellen, hat der Gemeinderat eine Begleitgremium mit unabhängigen Fachexperten eingesetzt. Mit Unterstützung des Planungsbüros BHP Raumplan AG Bern sowie anerkannten Fachexperten wurde in zwei Phasen (Phase 1: Grundlagestudie, Phase 2: Raumplanerische Prüfung) in einem Workshopverfahren ein Grundlagenbericht erarbeitet. Als Fachexperten konnten anerkannte Persönlichkeiten gewonnen werden: der Architekturhistoriker Christoph Schläppi, der Architekt Ivo Thalmann (Expertise zum Bauen im historischen Kontext) und dem Landschaftsarchitekten Toni Weber. Die Kantonale Denkmalpflege nahm mit Adrian Stäheli im Verfahren Einsitz. Der Prozess wurde von den beigezogenen Experten als «beispielhaft» bezeichnet, welcher ein «neues Verständnis» für den Ortskern von Signau bringe.
Die Ortsbildstudie beinhaltet vier Teile: Teil A befasst sich mit der Ausgangslage, den Zielsetzungen und den Rahmenbedingungen aufgrund des ISOS sowie definiert die Untersuchungsethodik. Teil B stellt die umfassende Ortsbildanalyse mit allen relevanten ortsbildnerischen Merkmalen dar. Teil C widmet sich der konkreten planerischen Vertiefung und Analyse des Gebiets Gässli. In Teil D werden schliesslich die Folgerungen und Empfehlungen dargelegt. Im Bericht sind auch allgemeine Empfehlungen für Bau- und Planungsprojekte in empfindlichen Bereichen des Ortsbildes enthalten.
Über das Programm «Siedlungsentwicklung nach innen (SEin)» übernimmt der Kanton rund 50 % der Kosten dieser Grundlagenstudie.
Am 1. November 2021 hat das Begleitgremium die Grundlagenstudie zuhanden des Gemeinderat verabschiedet. Der Gemeinderat hat am 11. April 2022 vom Bericht «Ortsbildstudie Signau» zustimmend Kenntnis genommen und diesen zur Veröffentlichung freigegeben. Der Bericht kann bei der Gemeindeverwaltung Signau eingesehen werden. Er ist auch auf <link http: www.signau.ch>www.signau.ch unter Projekte einsehbar.
Für alle weiteren potenziellen Entwicklungsgebiete von Signau werden die möglichen Potenziale im Rahmen der nächsten Ortsplanungsrevision zu evaluieren sein. Aktuell prüft der Gemeinderat, ob vorgängig zur Ortsplanungsrevision eine verbindliche Regelung der Grundsätze im Umgang mit dem ISOS auf Ebene der Planungsbehörde (Gemeinderat) erfolgen soll. Ebenfalls abgeklärt wird, ob in Signau für die Beurteilung von Planungs- und Bauvorhaben in empfindlichen Bereichen des Ortsbildes ein Fachgremium einzusetzen ist.
