In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 wird bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Signau an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2022 die Parkplatzverordnung erlassen hat. Die bisherige Pilot-Parkplatzverordnung vom 18. November 2019 ist damit aufgehoben.
Die Verordnung tritt – vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden – am 1. Januar 2023 in Kraft.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, 3550 Langnau i.E., erhoben werden.
Die dreijährige Pilotphase läuft Ende 2022 aus. Der Parkplatzausschuss hat dem Gemeinderat einen Schlussbericht unterbreitet. Grundsätzlich funktioniert das Parkieren gut. Wird eine Vollkostenrechnung gemacht, ist die Bewirtschaftung defizitär. Vorläufig wird von einer Ausdehnung auf weitere öffentliche Parkplätze abgesehen. Ab 1. Januar 2023 gilt der Nor-malbetrieb, was zum Erlass der definitiven Verordnung führt. Vorgese-hen ist, dass künftig die Parkgebühren mit zwei Park-Apps und an den Parkuhren bezahlt werden können.
<link file:15900 download file>Parkplatzverordnung
