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Kategorie: Archiv

Gemeindeurnenabstimmung vom 30. November 2025

Gleichzeitig mit der eidgenössischen Volksabstimmung sind die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Signau am 30. November 2025 aufgerufen, an der Urne über folgende Gemeindevorlage abzustimmen:

Ersatz Wasserleitung Eggiwilstrasse und Hauptstrasse
Bewilligung eines Verpflichtungskredites von CHF 1'100'000.00

Die Unterlagen zur Vorlage liegen während 30 Tagen vor der Urnenabstimmung in der Gemeindeverwaltung Signau zur öffentlichen Einsichtnahme auf und können untenstehend auch mittels pdf eingesehen werden.

Das Verfahren richtet sich nach dem Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen vom 13. Mai 2002. Stimmberechtigt sind Schweizer*innen, die seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Der Stimmrechtsausweis für die eidgenössische Volksabstimmung gilt auch für die Gemeindeabstimmung.

Die Botschaft und der Stimmzettel werden den Stimmberechtigten zusammen mit den eidgenössischen Unterlagen zugestellt. Die Stimmabgabe kann zu den auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Zeiten in den Abstimmungslokalen der Gemeinde Signau oder ab Zustellung der Unterlagen schriftlich erfolgen. Wer sein Abstimmungsmaterial nicht rechtzeitig erhalten oder verloren hat, kann dieses bis Donnerstag, 27. November 2025, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung nachfordern.

Beschwerden in Abstimmungssachen können innert 30 Tagen nach der Abstimmung beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E., eingereicht werden. Für die Anfechtung von Vorbereitungshandlungen beträgt die Frist zehn Tage (siehe Artikel 67a VRPG).

Botschaft
Projektplan Eggiwilstrasse Ost
Projektplan Eggiwilstrasse West
Wasserleitung Eggiwilstrasse Normalprofil
Plan Wasserleitung Hauptstrasse